FAQ
Alles über uns, unsere Kräuter und unsere Bonbons
Die in Ricola-Produkten verwendeten Kräuter werden mit natürlichen Methoden angebaut. Um die strengen Richtlinien der Bio Suisse Zertifizierung zu erfüllen, muss ein Betrieb jedoch in allen Bereichen (Ackerbau, Obstanbau, Tierhaltung usw.) biologisch arbeiten. Nicht alle unsere Landwirte sind in der Lage, diesen großen Aufwand zu betreiben, dies vor allem aus finanziellen Gründen. Mehr als zwei Drittel der Ricola-Kräuterbauern erfüllen bereits die Anforderungen von Bio Suisse.
Informationen für Vegetarier:
Die Ricola Kräuterspezialitäten sind für Vegetarier geeignet. Einige unserer Produkte enthalten jedoch Zutaten, die nicht bei allen vegetarischen Ernährungsformen erlaubt sind. Die Zutatenliste auf der Verpackung gibt Auskunft über alle Zutaten.
Informationen für Veganer:
Das Ricola-Sortiment enthält viele Bonbons und Tees, die auch von Veganern konsumiert werden können. Einige Bonbons enthalten jedoch Honig und sind deshalb für Veganerinnen und Veganer nicht geeignet. Im Interesse der Transparenz gibt Ricola auf jeder Produktverpackung sämtliche Zutaten vollständig an.
Alle unsere Produkte basieren auf der bewährten Ricola 13-Kräutermischung und enthalten ätherische Öle als natürliche Aromastoffe.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Thema mit Ihrem Homöopathen oder Ihrem Apotheker zu besprechen.
Kann ich sie trotzdem konsumieren?Die weiße Schicht auf dem Kräuterbonbon ist kristallisiertes Isomalt oder kristallisierter Zucker. Dieses Problem kann bei unsachgemäßer Lagerung, z.B. bei hoher Luftfeuchtigkeit, auftreten. Die weiße Schicht ist gesundheitlich unbedenklich.
Da Ricola in erster Linie ein Produktionsbetrieb ist, halten wir uns an strenge Hygienevorschriften gemäß Swissmedic. Eine Besichtigung des Betriebes würde voraussetzen, dass wir die notwendigen Vorkehrungen treffen und räumliche Anpassungen vornehmen müssten. Aus diesem Grund sind Werksbesichtigungen ausschließlich für Geschäftspartner von Ricola und nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich.
Sie können jedoch unseren Erlebnisshop sowie unsere verschiedenen Kräutergärten in der Schweiz besuchen. Eine Liste dazu finden Sie hier.
Grundsätzlich sind die Ricola-Produkte während der Schwangerschaft und Stillzeit unbedenklich. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, im Vorfeld einen Arzt zu konsultieren, um mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Zutaten unserer Produkte auszuschließen. Alle Zutaten sind auf der Verpackung aufgelistet.
Die würfelförmigen Ricola Original Kräuterbonbons sind unser traditionelles Produkt. Ihre Form und Rezeptur haben sich seit 1940 kaum verändert. Die quadratische Form ist charakteristisch für dieses Produkt und bei vielen Verbrauchern sehr beliebt, die die geraden Kanten schätzen. Wir verstehen jedoch, dass einige Verbraucher ein ovales Bonbon bevorzugen. Deshalb ist die zuckerfreie Version unseres Originalprodukts und viele andere Produkte auch in ovaler Form erhältlich.
Der Name Ricola setzt sich aus Teilen des Namens der Gründerfamilie und der Stadt zusammen, in der die Produkte erfunden wurden und bis heute produziert werden. Die Familie Richterich stammt aus der Stadt Laufen in der Schweiz. Die ersten beiden Buchstaben von RIchterich, COmpany und LAufen ergeben den Namen Ricola.
Wir haben unsere Produkte nie an Tieren getestet und die Produkte sind nicht für deren Verzehr bestimmt. Falls Ihr Haustier unsere Kräuterbonbons gegessen hat, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Ricola-Produkte enthalten kein Xylitol, einen Süßstoff, der mit gesundheitlichen Problemen bei Haustieren in Verbindung gebracht wird.
Besuchen Sie unsere Website und rufen Sie die Produktseite auf. Wählen Sie den gewünschten Geschmack aus, um die Nährwertinformationen einzusehen.
Zutaten
Alle Ricola-Produkte gelten nach den internationalen Lebensmittelstandards als glutenfrei und sind daher für Menschen mit Glutenunverträglichkeit geeignet.
Alle Ricola-Produkte gelten gemäß der Schweizerischen Lebensmittelverordnung als laktosefrei und sind für Menschen mit einer Laktoseintoleranz geeignet.
Alle in Laufen hergestellten Ricola Kräuterspezialitäten sind koscher und halal.
Ricola-Produkte können Spuren von Alkohol (Ethanol) aufgrund ihrer Zutaten enthalten. Dies ist ähnlich wie bei Früchten oder anderen Lebensmitteln, die Zucker oder Stärke enthalten, wodurch bei Verzehr und Verdauung kleine Mengen Alkohol entstehen können. Der Alkoholgehalt in Ricola-Produkten liegt unter 0,5 % und daher gelten die Produkte als "alkoholfrei".
Ricola-Produkte erfüllen in jedem Markt, in dem sie verkauft werden, sämtliche Anforderungen in Bezug auf GMO (GVO). In Ländern mit entsprechenden Regelungen gelten unsere Produkte als GMO (GVO)-frei.
Der Begriff "mehrwertige Alkohole", den wir in der Nährwerttabelle gemäß den Deklarationsanforderungen für Lebensmittel verwenden, bezieht sich auf Zuckeraustauschstoffe.
In unseren zuckerfreien Produkten verwenden wir Isomalt als Zuckeraustauschstoff. Isomalt (wie auch Sorbit und Sorbitsirup) gehört zu einer Gruppe von Substanzen, die als "Polyole/ Polyalkohole" (Zuckeralkohole) bekannt sind und wir sind gesetzlich verpflichtet, diese als "mehrwertige Alkohole" zu kennzeichnen. Polyalkohole haben keine "alkoholähnlichen" Wirkungen. Da Isomalt milde Süßungseigenschaften hat, muss es als Süßungsmittel deklariert werden. Der Großteil der Süße in den Bonbons stammt jedoch von den Steviolglycosiden aus der Steviapflanze. Isomalt selbst ist nicht besonders süß und muss in Kombination mit einem anderen Süßungsmittel (z. B. Steviolglycosiden aus der Steviapflanze) verwendet werden, um dem Produkt den süßen Geschmack zu verleihen, den die Konsumenten mögen.
Jede Ricola-Sorte hat einen unterschiedlichen Mentholgehalt, was zu unterschiedlichen Geschmackserlebnissen führt.
Alle Ricola-Produkte sind frei von Nüssen und Erdnüssen.
Ricola wird nicht als biologisch eingestuft, aber wir verwenden hochwertige Zutaten in unseren Produkten. Eine vollständige Liste der Zutaten und Nährwertinformationen für unsere Bonbons finden Sie auf unserer Produktseite.
Die meisten Ricola Bonbons sind zuckerfrei, so dass wir den Konsumenten zahnfreundliche Produkte anbieten können. Damit die Bonbons trotzdem süß schmecken, enthalten sie Süßungsmittel. Wenn immer möglich, verwenden wir Stevia, das aus Pflanzen gewonnen wird.
Das Zuckerkulör (E150a) in einigen unserer Produkte wird aus Saccharose (Zuckerrüben-Zucker) unter sehr spezifischen Bedingungen hergestellt. Wir können bestätigen, dass das Zuckerkulör kein 4-Methylimidazol (4-MEI) enthält. Nur die Farben Ammoniak-Karamell (E 150c) und Sulfit-Ammoniak-Karamell (E 150d) enthalten 4-Methylimidazol (4-MEI). Diese beiden Farben verwenden wir nicht in unseren Ricola-Produkten.
Bestellung & Versand
Unsere Produkte sind nur bei unseren Distributoren und seit 2023 auch in unserem Ricola Shop in Laufen, Schweiz, erhältlich.