Der Begriff "mehrwertige Alkohole", den wir in der Nährwerttabelle gemäß den Deklarationsanforderungen für Lebensmittel verwenden, bezieht sich auf Zuckeraustauschstoffe.
In unseren zuckerfreien Produkten verwenden wir Isomalt als Zuckeraustauschstoff. Isomalt (wie auch Sorbit und Sorbitsirup) gehört zu einer Gruppe von Substanzen, die als "Polyole/ Polyalkohole" (Zuckeralkohole) bekannt sind und wir sind gesetzlich verpflichtet, diese als "mehrwertige Alkohole" zu kennzeichnen. Polyalkohole haben keine "alkoholähnlichen" Wirkungen. Da Isomalt milde Süßungseigenschaften hat, muss es als Süßungsmittel deklariert werden. Der Großteil der Süße in den Bonbons stammt jedoch von den Steviolglycosiden aus der Steviapflanze. Isomalt selbst ist nicht besonders süß und muss in Kombination mit einem anderen Süßungsmittel (z. B. Steviolglycosiden aus der Steviapflanze) verwendet werden, um dem Produkt den süßen Geschmack zu verleihen, den die Konsumenten mögen.