1.Allgemeines
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung aller Verträge über den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Dienstleistungen durch die Ricola Schweiz AG als Verkäuferin und dem Kunden als Käufer (je einzeln eine "Partei" und zusammen die "Parteien") in der Schweiz. Der Begriff "Produkte" umfasst alle verkauften Gegenstände gemäss diesen Verträgen.
Mit Bestellung der Produkte anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.
Die Parteien erachten Bestellungen/Erklärungen nur als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. "Schriftlich" erfolgt eine Bestellung/Erklärung in einer Form, welche den dauerhaften Nachweis der Bestellung/Erklärung durch Text ermöglicht. Dies schliesst insbesondere die Übermittlung von Willenserklärungen via Telefax, E-Mail oder maschinell lesbare Datenträger mit ein.
Abweichende Vertragsvereinbarungen zwischen den Parteien gehen vor. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsvereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit Ricola Schweiz AG schriftlich zustimmt. Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Lieferoder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2.Produkteinformationen und Offerten
Produktinformationen, Sortimentslisten und Preislisten werden dem Kunden ausschliesslich zu Informationszwecken ausgehändigt und ihr Inhalt ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ricola Schweiz AG kann die Preise oder die Liste der zum Verkauf verfügbaren Produkte ändern. Produkteinformationen in Sortimentslisten und Preislisten gelten nicht als Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Produkte. Offerten sind freibleibend.
3.Vertragsabschluss
Der Kunde muss Produktbestellungen schriftlich an Ricola Schweiz AG aufgeben. Die Bestellungen müssen in Bezug auf jedes bestellte Produkt die folgenden Angaben enthalten: (i) die Artikelnummer,
(ii) die bestellte Menge in Handelseinheiten (HE) und (iii) die angeforderten Lieferdaten. Es kommen die Preise gemäss Preislisten, vereinbarte Konditionen oder Offerten von Ricola Schweiz AG zur Anwendung. Eine Bestellung gilt als angenommen, sofern Ricola Schweiz AG nicht innert 5 Arbeitstagen schriftlich widerspricht.
4.Lieferung der Produkte
Ricola Schweiz AG beliefert den Kunden in der Schweiz frei Haus ab einem Wa-
renwert von CHF 250.Für Kleinlieferungen unter CHF 250.wird ein Mindestwertzuschlag von CHF 25.verrechnet. Für Express-Lieferungen (unter 2 Tage) erhebt Ricola Schweiz AG einen Pauschalzuschlag von CHF 50.-.
Nach Bestelleingang wird die Ricola Schweiz AG die Standardware innerhalb von 2 – 3 Werktagen ausliefern. Promotionsund Spezialwaren sind davon ausgeschlossen. Im Falle eines Lieferverzugs oder bei nicht vollständiger Lieferung steht dem Kunden weder das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
Wenn Ricola Schweiz AG ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der Produkte in der Lage ist, aufgrund höherer Gewalt oder weil Zulieferer oder andere an der Herstellung der Produkte Beteiligte ihre Verpflichtungen gegenüber Ricola Schweiz AG nicht wie vereinbart erfüllen, ist Ricola Schweiz AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ricola Schweiz AG erstattet dem Kunden gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück. Allfällige Schadenersatzansprüche oder andere Ansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Ab 2 Tagen nach Bereitstellung der Ware (Abnahmeverzug) liegt eine ausserordentliche Liegezeit vor. Bei ausserordentlichen Liegezeiten werden die für Ricola Schweiz AG dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.Preise und Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Die zum Zeitpunkt der Bestellung durch Ricola Schweiz AG geltende Produktpreisliste, vereinbarten Konditionen oder unterbreiteten Offerten bestimmen den Rechnungspreis. Vereinbarte Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferungen sowie Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer, welche zusätzlich geschuldet ist.
Ricola Schweiz AG stellt Rechnungen für Produkte frühestens 1 Tag vor Versand einer Bestellung aus. Im Falle mehrerer Lieferungen kann eine Bestellung zu mehreren separaten Rechnungen von Ricola Schweiz AG führen, wobei auf jeder Rechnung klar angegeben werden muss, auf welche Bestellung sie sich bezieht.
Der Kunde hat alle Rechnungen für Produkte innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Rechnung (im Folgenden als das "Fälligkeitsdatum" bezeichnet) zu zahlen. Zahlungen gelten erst beim Eingang des vollen Rechnungsbetrags ohne jegliche Abzüge in der auf der Rechnung angegebenen Währung auf dem von der Ricola Schweiz AG vorgegebenen Bankoder Postkonto, als erfolgt. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung behält sich die Ricola Schweiz AG das Eigentum an der Ware vor.
Neue Bestellungen werden grundsätzlich nur ausgeführt, wenn die Zahlungsfristen
der vorangehenden Bestellungen eingehalten wurden.
6.Mängelrügen / Gewährleistung
Der Kunde hat offensichtliche Mängel umgehend nach Erhalt der Ware, spätestens aber innert 3 Arbeitstagen, verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. In seiner Mängelrüge beschreibt der Kunde Art und Umfang des Mangels und nennt die ChargenNummer sowie die Nummer des Lieferscheines. Die beanstandete Ware hält er zur Verfügung. Bei Mängeln, die gemäss dieser Ziffer gerügt werden, erhält der Kunde gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleichartige, mängelfreie Ware. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
Entsprechen die gelieferten Stückzahlen oder Sorten nicht der Bestellung, so wird eine entsprechende Rüge nur anerkannt, wenn die Differenzen sofort beim Empfang der Ware festgestellt und auf dem Lieferschein vermerkt werden.
7.Gefahrtragung
Nutzen und Gefahr gehen mit Annahme der Lieferung an den Kunden am Erfüllungsort über.
8.Einhaltung anwendbaren Rechts
Ricola Schweiz AG sichert dem Kunden ausschliesslich zu, dass die Produkte, die Verpackung sowie die Kennzeichnung der Produkte mit allen in der Schweiz auf die Produkte anwendbaren Vorschriften, besonders des Lebensmittelrechts sowie Heilmittelrechts, übereinstimmen. Ricola Schweiz AG gibt keine weitere Zusicherung oder Gewährleistung betreffend die Produkte ab.
9.Immaterialgüterrechte
Ricola Schweiz AG und mit ihr verbundene Unternehmen ("Ricola-Gruppe") behalten alle Rechte und Interessen an allen Immaterialgüterrechten der RicolaGruppe, wie bspw. Markenrechte, Urheberrechte, Domainnamen oder Geschäftsgeheimnisse.
Sollten bei der Abwicklung einer Bestellung oder Lieferung Arbeitsprodukte entstehen, stehen der Ricola-Gruppe die Rechte daran kostenlos, umfassend und weder zeitlich, räumlich noch sachlich beschränkt zu. Der Kunde überträgt hiermit allfällige bei ihm im Rahmen der Beziehung zur Ricola-Gruppe entstehende Rechte auf die Ricola-Gruppe.
Falls Ricola Schweiz AG anhand von Vorgaben des Kunden Produkte bearbeitet, garantiert der Kunde, dass die Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen und mit den auf die Produkte anwendbaren Vorschriften übereinstimmen. Der Kunde übernimmt alle Schäden und Kosten von Ricola Schweiz AG, welche diesbezüglich geltend gemacht werden.
10.Vertraulichkeit
Die Parteien sind sich bewusst, dass sie im Zusammenhang mit der Bestellung/Lieferung der Produkte Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, geheimen und daher vertraulich zu behandelnden Informationen in Bezug auf die jeweils andere Partei erlangen können ("Vertrauliche Informationen"). Zu diesen vertraulichen Informationen gehören insbesondere Daten zu den beteiligten Personen, Angaben über Kosten und Aufwendungen, technische Angaben, Fachwissen bezüglich Marketing und Verkauf und ähnliche Daten, auch wenn diese nicht als "vertraulich" bezeichnet sind und unabhängig auf welchem Träger sie sich befinden.
Die Parteien stimmen zu, dass sie (i) vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Bestellung/Lieferung der Produkte nutzen, (ii) sie nicht Dritten zugänglich machen und sie vor unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen (iii) sie mit derselben Sorgfalt behandeln, wie eigene vertrauliche Informationen von vergleichbarer Wichtigkeit. Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind Informationen, welche (i) eine Partei nachweislich vor Bestellung/Lieferung der Produkte erlangt hat, (ii) eine Partei rechtmässig von einem Dritten erhalten hat, der selber nicht einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, (iii) öffentlich bekannt werden oder (iv) aus gesetzlichen Gründen bekannt gegeben werden müssen, allerdings nur dann, wenn die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorher schriftlich davon benachrichtigt.
11.Datenschutz
Informationen, die der Kunde weitergibt oder die beim Umgang mit dem Kunden erhalten werden, können von Ricola Schweiz AG im Einklang mit den massgeblichen Datenschutzvorschriften gespeichert werden und werden von Ricola Schweiz AG und mit ihr verbundenen Unternehmen, Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen und Subunternehmern genutzt, um die Produkte bereitzustellen und um die Produkte und alle damit verbundenen Leistungen zu prüfen, zu entwickeln und zu verbessern, und um Ricola Schweiz AG zu ermöglichen, dem Kunden über Marketingmaterialien massgebliche Informationen zukommen zu lassen.
12.Produktesicherheit / Beschwerden
Der Kunde informiert Ricola Schweiz AG unverzüglich über Risiken, welche für die Produktesicherheit relevant sind, kommt seinen Pflichten aufgrund von Produktesicherheitsgesetzen nach und unterstützt Ricola Schweiz AG bei der Beseitigung von Risiken.
Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden von Endkonsumenten spätestens innert 2 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde an Ricola Schweiz AG weiterzuleiten, selbst wenn kein Risiko im Sinne der Produktesicherheit besteht.
13.Qualitätserfordernisse
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sauber, trocken und zu Temperaturen zwischen 10 und 30 Grad Celsius zu lagern.
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte separat von anderen geruchsemittierenden Waren zu lagern.
Der Kunde hat Produkte, welche nicht unter diesen Bedingungen gelagert worden sind, sowie Produkte, die gemäss angegebenen Ablaufdatum bereits abgelaufen sind oder sonstige Beschädigungen aller Art aufweisen, zu entsorgen und darf diese Produkte unter keinen Umständen weiterverkaufen. Der Kunde hat, soweit die Beschädigungen/Mängel nicht von Ricola Schweiz AG verschuldet sind, diesbezüglich keine Gewährleistungsund Schadenersatzansprüche gegenüber Ricola Schweiz AG.
Ricola Schweiz AG hat das Recht, beim Kunden die Einhaltung der Qualitätserfordernisse auf Voranmeldung jederzeit selbst zu prüfen oder durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen.
14.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gestützt hierauf zustande gekommenen Vertragsverhältnisse sowie auf die weiteren Beziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.
Sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gestützt hierauf zustande gekommenen Vertragsverhältnisse sowie aus den weiteren Beziehungen zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der am statutarischen Sitz der Ricola Schweiz AG zuständigen Gerichte. Unbeschadet des Vorgenannten ist Ricola Schweiz AG berechtigt, vor einem zuständigen Gericht, einschliesslich gemäss der eingetragenen Adresse des Kunden oder der Herkunftsoder Zieladresse von Produktsendungen zuständigen Gerichten, Unterlassungsansprüche geltend zu machen und/oder Zahlungsklagen gegen den Kunden einzuleiten.
15.Verschiedenes
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung durch eine neue, dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten gerecht werdende Vereinbarung ersetzen.
Ricola Schweiz AG wird nicht so gestellt, als habe Ricola Schweiz AG auf seine Rechte oder Rechtsbehelfe jeglicher Art verzichtet, sofern dieser Verzicht nicht schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäss ermächtigten Vertreter von
Ricola Schweiz AG unterzeichnet wird. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch Ricola Schweiz AG stellt keinen Verzicht darauf dar.
Der Kunde darf seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricola Schweiz AG abtreten oder übertragen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung per 1. April 2017 in Kraft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen allgemeinen Geschäftsund Lieferbedingungen von Ricola Schweiz AG. Ricola Schweiz AG behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist nach Bekanntgabe der jeweiligen Änderung als genehmigt. Ergänzungen oder Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform rechtsgültig. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.