Der «Winter-Weekend Wettbewerb» (folgend Wettbewerb) findet auf und über unsere Website https://www.ricola.com/de-ch/ricola-erleben/ricola-erleben/winterwettbewerb statt. Veranstalter ist Ricola Schweiz AG, Baselstrasse 31, CH-4242 Laufen, Schweiz (folgend Ricola).

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptierst du die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Ablauf

Der Wettbewerb findet in allen Ricola-Verkaufskanälen in der Schweiz und Liechtenstein zwischen dem 25.12.2023, 00:00 Uhr und dem 31.12.2024, 23:59 Uhr statt („Wettbewerbszeitraum“).

Am Wettbewerb kann teilgenommen werden, wenn mindestens ein Ricola Produkt nach Wahl im Wettbewerbszeitraum gekauft, der entsprechende Kassenbon mittels QR-Codes oder Landingpage hochgeladen und das Teilnahmeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt wird.

Teilnahmeberechtigt sind alle Endverbraucher ab 18 Jahren mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Mitarbeitende von Ricola und YOO AG, sämtliche an der Entwicklung oder Durchführung der Aktion beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater, Lieferanten), sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es werden weder der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder die Bestellung eines Newsletters hiermit verbunden.

Der Einsendeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 31.12.2024 um 23:59 Uhr.

Die 10 Gewinner / Gewinnerinnen (= 10 Haushalte) des Wettbewerbs werden per Zufallsprinzip ausgelost und via E-Mail informiert.

Die Benachrichtigungen über den Gewinn erfolgen zweimal im Februar 2024, zweimal im März 2024, zweimal im April 2024, zweimal im Dezember 2024 und zweimal im Januar 2025.

In dem Teilnahmeformular werden Name, Adresse und E-Mail-Adresse erhoben. Bei Gewinn werden die Gewinner angeschrieben und es wird eine Bankverbindung benötigt.

Der Kassenbon muss auf einem Foto vollständig abgebildet sein. Besonders lange Kassenbons können gefaltet / geknickt werden, solange die relevanten Elemente (Anzahl und Preise der Ricola Artikel, Händleradresse und Kaufdatum) sichtbar bleiben. Jeder Hochladevorgang steht für eine Teilnahme. Das mehrmalige Verwenden von Kaufbelegen führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Es werden folgende Formate akzeptiert: jpg, .png, .pdf mit maximal 10 MB Dateigröße. Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig. Ricola und Yoo behalten sich vor, den originalen Kassenbon bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen einzufordern. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer den Original-Kassenbon auf Kosten von Ricola an folgende Adresse einsenden: Ricola Schweiz AG, Baselstrasse 31, CH-4242 Laufen, Schweiz.

Ein Haushalt definiert sich unter anderem über gleichlautende Nachnamen, Adressen, Bankverbindungen sowie E-Mail-Adressen. Erfolgt eine weitere Teilnahme mit Angabe einer oder mehreren o. g. Kriterien, wird diese und jede weitere Teilnahme als ungültig bewertet.

Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber Ricola, insbesondere besteht kein Anspruch auf Entschädigung für getätigte Aufwendungen oder aufgewendete Zeit.

Ricola behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und wird diese auf der Webseite https://www.ricola.com/de-ch/ricola-erleben/ricola-erleben/winterwettbewerb veröffentlichen.

Gewinn

Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgelost.

Die Auslosungen erfolgen zweimal im Februar 2024, zweimal im März 2024, zweimal im April 2024, zweimal im Dezember 2024 und zweimal im Januar 2025.

Es können 10 Personen (= 10 Haushalte) gewinnen, für welche Ricola die Kosten von maximal CHF 1'000.- für ein Winter-Weekend übernimmt.

Der Gewinn ist: Ricola übernimmt die Kosten von maximal CHF 1'000.- für maximal 3 Übernachtungen in einer Unterkunft nach Wahl, für die Verpflegung und individuelle Freizeitgestaltung (z.B. Skipass, Gondelfahrt, Wellnesseintritt, Miete für Wintersportausrüstung  kein Kauf) in einer Schweizer Alpendestination nach Wahl zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2024 und bis Ende April 2025.

Wenn die Kosten des Winter-Weekends tiefer als CHF 1000.- ausfallen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Differenz zu den CHF 1000.-.

Die Gewinner buchen und bezahlen die Unterkunft, die Verpflegung und die individuelle Freizeitgestaltung selber und senden Ricola im Nachgang alle nötigen Kaufdokumentationen, Quittungen, etc. zu, woraufhin Ricola den entsprechenden Betrag von maximal CHF 1000.- an die, vom Gewinner angegebene, Bankverbindung ausbezahlt.

Der Gewinn muss spätestens bis zum 30. April 2025 eingelöst werden. Ab dem 01. Mai 2025 ist der Gewinn verfallen. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns.

Kann der Gewinn bis zum 30. April 2025 wegen Umständen höherer Gewalt (beispielsweise geschlossene Hotels infolge Corona), bzw. Umständen, die nicht Ricola zu verantworten hat, nicht eingelöst werden, verfällt er Gewinn und es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Barauszahlung.

Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Für die Richtigkeit der Teilnehmer-Angaben ist der Gewinner / die Gewinnerin verantwortlich.

Veröffentlichung

Ricola behält sich vor, den Gewinnern / Gewinnerinnen des Wettbewerbs auf der Website und auf den Ricola Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, TikTok) namentlich zu veröffentlichen.

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Gewinner mit der Veröffentlichung auf den genannten Kanälen ausdrücklich einverstanden.

Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer - Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse - werden von Ricola zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs sowie zu Dokumentations- und Beweiszwecken verarbeitet.

Bei der Abwicklung wird Ricola von der YOO AG (Hirschgässlein 11, 4051 Basel) unterstützt, der gegenüber Ricola die Daten der Teilnehmer ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs und nur soweit notwendig offenlegt. 

Mit der Teilnahme am Wettbewerb willigen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausdrücklich in die Verarbeitung der Daten und insbesondere in die Weitergabe an und Bearbeitung der Daten an/durch die YOO AG ein.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sofern diese für den erhobenen Zweck nicht mehr benötigt werden.

Die Teilnehmer können zu jeder Zeit Auskunft über die bei Ricola sowie oben genannte Dienstleister gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein E-Mail an datenschutz@ricola.com. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmer umgehend gelöscht.

Weiterführende Informationen und datenschutzrechtliche Hinweise finden sich unter https://www.ricola.com/de-ch/footer/datenschutz.

Haftung

Der Wettbewerb unterliegt schweizerischem Recht.

Eine Haftung von Ricola in Bezug auf Schäden, die im Rahmen der Teilnahme an der Aktion entstehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung für entgangene Erstattungen ausgeschlossen, die auf einer technischen Störung beruhen. Ricola und YOO AG übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Aktions-Website jederzeit verfügbar und durch die Teilnehmer abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei ist. Mit Auszahlung des Gewinnes an die Teilnehmer ist der Veranstalter von jeglicher Verpflichtung befreit. Alle Angaben seitens des Veranstalters erfolgen ohne Gewähr. Ricola haftet nur für Schäden, welche von Ricola vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gelten insbesondere für Schäden durch technische Ausfälle, Verzögerungen oder Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Übermittlung der Teilnehmerdaten sowie des Verlusts oder Löschung von Daten. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte, insbesondere bei Nutzung von mobilen Endgeräten, übernehmen Ricola und YOO AG keine Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Abbruch des Wettbewerbs

Ricola behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen abzubrechen, zu beenden oder zu unterbrechen. Von diesem Recht kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber Ricola.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.    

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind unter info@ricola.com mit dem Betreff «Winter-Weekend» an Ricola zu richten.